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Hallo liebe Anwälte,
ich habe eine Ladung zum 01.06.10 bekommen, und soll 3 Wochen Jugendarrest verbüßen.
Nun leide ich aber nachweislich seit meiner Kindheit an schweren psychosomatischen Krankheiten und Klaustrophobie.
2007 wurde wegen den o.g. Gründen schon mal ein Arrest von 2 Wochen aufgehoben, durch Urteil eines Amtsgerichtes
Jetzt meine frage, wenn ich die Unterlagen einschicke, und das Urteil auch. Gibt es da ein Gesetz für oder ist das Ermässensache der Arrestanstallt?
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine.
Mit freundlichen Grüßen
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